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Energieausweis
Mit Beschluss der Bundesregierung vom 27.06.2007 wurde die neue Energieeinsparverordnung verabschiedet. Die Verordnung tritt ab dem 01.10.2007 in Kraft.
Die Pflicht zur Vorlage der Energieausweise bei Mietern bzw. Käufern wird in folgenden Schritten in Kraft treten:
- ab 01.07.2008: Wohngebäude der Baufertigstellung bis 1965
- ab 01.01.2009: Wohngebäude, die später errichtet wurden
- ab 01.07.2009: Nichtwohngebäude
Der Energieausweis kann ausgestellt werden auf Grundlage
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des berechneten Energiebedarfs – bedarfsorientierter Ausweis
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des gemessenen Energieverbrauchs - verbrauchsorientierte
Folgende Regelungen sind vorgesehen:
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für Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten, die auf Basis der Wärmeschutzverordnung 1977 oder später errichtet wurden besteht die Wahlfreiheit zwischen bedarfsorientierten Energieausweis und verbrauchsorientiertem Energieausweis
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bei Wohngebäuden mit mehr als 4 Wohneinheiten besteht Wahlfreiheit zwischen den Ausweisen
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für Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten, die nicht auf Basis der Wärmeschutzverordnung von 1977 errichtet wurden, ist der bedarfsorientierte Ausweis vorgesehen
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für Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten, die bereits bei Baufertigstellung vor der Wärmeschutzverordnung von 1977 den energetische Stand dieser erreicht haben bzw. durch Modernisierungsmaßnahmen, auf diesen Stand gebracht wurden, besteht Wahlfreiheit
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für Nichtwohngebäude besteht Wahlfreiheit
Für die Zeit zwischen dem Inkrafttreten der Vorordnung und dem 30.09.2008 gilt eine Wahlfreiheit zwischen dem bedarfsorientierten und dem verbrauchsorientiertem Energieausweis.
Energieausweise für Bestandsgebäude haben eine Gültigkeit von 10 Jahren.
Der von uns erstellte Energieausweis des gemessenen Verbrauchs (verbrauchsorientierte Energieausweis/Verbrauchsausweis) kann ab dem 01.10.2007 ausgestellt werden.
Für weitere Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihren First Energiemesspartner.