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Legionellenprüfung
Pflicht des Gebäudeeigentümers
Der Gesetzgeber verpflichtet Betreiber von Warmwasseranlagen das
Trinkwasser auf Legionellen zu prüfen. Die Prüfung muss erstmalig
bis 31.12.2013 erfolgen. Die Folgeprüfung soll dann alle 3 Jahre
vorgenommen werden.
Die Untersuchungspflicht ergibt sich aus § 14 Abs. 3 der
Trinkwasserverordnung. Sie besteht für Anlagen
- deren Betreiber Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen
gewerblichen Tätigkeit abgeben
- die über eine zentrale warmwassererzeugende Anlage verfügen
- mit einem Speichervolumen > 400 Litern und/oder einem
Rohrleitungsvolumen von > 3 Litern>